Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Erdienbarkeit einer Pensionszusage bei einer Gehaltserhöhung
Hängt die Höhe der zugesagten Pension vom Gehalt ab, dann muss auch eine indirekte Pensionserhöhung durch eine erhebliche Gehaltserhöhung noch erdienbar sein.
Eine Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH wird steuerlich nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt. Insbesondere muss der Geschäftsführer den Anspruch innerhalb der verbleibenden Zeit bis zum Beginn des Ruhestands noch erdienen können. Diese Prüfung erfolgt nicht nur bei der erstmaligen Gewährung, sondern auch bei einer nachträglichen Erhöhung der Pensionszusage. Eine nachträgliche Erhöhung kann auch dann vorliegen, wenn die Pensionszusage sich auf die Höhe des letzten Bruttomonatsgehalts bezieht und durch eine Gehaltsaufstockung indirekt erhöht wird. Das gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs zumindest dann, wenn die Aufstockung der Höhe nach einer Neuzusage gleichkommt.
