Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
Neue bundesweite ELStAM-Panne
Erneut gibt es einen Softwarefehler beim Bundeszentralamt für Steuern, der für eine noch unbekannte Zahl an Arbeitnehmern eine falsche Steuerklasse zur Folge hat.
Es ist keine zwei Monate her, dass ein Softwarefehler beim Bundeszentralamt für Steuern zu einem falschen Lohnsteuerabzug für bis zu 30.000 Arbeitnehmer geführt hat. Nun informiert die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, dass es im September eine neue Panne mit der ELStAM-Datenbank gegeben hat. Der neue Fehler hat zur Folge, dass für eine noch unbekannte Zahl von Arbeitnehmern die Steuerklasse von III auf IV geändert wurde, was sich bereits in der Lohnabrechnung für September bemerkbar gemacht hat. Da die Finanzämter die betroffenen Fälle nicht selbständig erkennen und berichtigen können, müssen die Betroffenen selbst aktiv werden und die Korrektur bei ihrem Finanzamt formlos beantragen. Im folgenden Monat erhalten die Arbeitgeber dann wieder korrekte Steuerdaten übermittelt, und das Finanzamt stellt eine Papierbescheinigung mit der korrekten Steuerklasse aus, damit der Arbeitgeber die Lohnabrechnung berichtigen kann.