Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Schenkungsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten
- Tabaksteuererhöhung ab 2027
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
- Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
Befreiung für Familienheim
Weder die gelegentliche Nutzung einzelner Räume noch die kostenlose Überlassung an Angehörige ist eine Selbstnutzung, die eine Erbschaftsteuerbegünstigung für ein Familienheim sichern würde.
Die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim setzt voraus, dass der Erbe dort den Mittelpunkt seines familiären Lebens hat. Weder die gelegentliche Nutzung zweier Räume noch die unentgeltliche Überlassung an einen Angehörigen stellt eine begünstigte Selbstnutzung dar, meint das Finanzgericht Hessen.
