Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
Minijobzentrale erhöht die Umlagesätze U1 und U2 im September
Nachdem die Minijobzentrale kurzfristig die Umlagesätze erhöht hat, fallen ab September geringfügig höhere Lohnnebenkosten an, die beim Beitragsnachweis zu berücksichtigen sind.
Recht kurzfristig hat die Minijobzentrale eine Erhöhung der Umlagesätze U1 und U2 zum 1. September 2015 bekannt gegeben. Die neuen Sätze betragen für die Umlage U1 1,00 % (bisher 0,70 %) und für die Umlage U2 0,30 % (bisher 0,24 %). An den Erstattungssätzen von 80 % (U1) und 100 % (U2) ändert sich dagegen nichts. Während die Umlage U1 nur von kleineren Betrieben zu zahlen ist, müssen alle Arbeitgeber am Umlageverfahren U2 teilnehmen. Jeder Betrieb, der Minijobber beschäftigt, muss daher im September seine Lohnabrechnung und den Beitragsnachweis für die Minijobzentrale anpassen.