Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
Panne führt zu falscher Steuerklasse für 30.000 Arbeitnehmer
Ein Softwarefehler bei der Finanzverwaltung hat für rund 30.000 Arbeitnehmer im Juli zu deutlich höheren Lohnsteuerabzügen geführt. Der Fehler wird erst für die September-Lohnabrechnung in allen Fällen zuverlässig behoben sein.
Durch eine Panne bei der Finanzverwaltung sind im Juli bundesweit 28.787 Arbeitnehmer aus anderen Steuerklassen rückwirkend zum 1. Januar 2015 in die Steuerklasse I eingestuft worden. In einigen Fällen haben Arbeitnehmer im Juli deshalb kein Gehalt bekommen oder sollten laut der Lohnabrechnung sogar Geld zurückzahlen, um die höhere Steuer auszugleichen. Nach einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten hat die Finanzverwaltung den Fehler am 29. Juli behoben, dabei aber neue Fehler erzeugt, weil für einige Arbeitnehmer nun statt der Steuerklasse III die Steuerklasse IV eingetragen ist. Auch im August drohen damit fehlerhafte Lohnabrechnungen. Die Finanzverwaltung rechnet nun mit Schadenersatzforderungen der Betroffenen.