Newsletter-Archiv

Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.

Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:



Künstlersozialabgabe bleibt 2016 unverändert bei 5,2 %

Die Künstlersozialabgabe, die auf alle Leistungen selbstständiger Künstler und Publizisten anfällt, bleibt 2016 voraussichtlich unverändert beim aktuellen Satz von 5,2 %.

Laut dem Entwurf für die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2016 bleibt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im Jahr 2016 unverändert bei 5,2 %. Die Künstlersozialabgabe müssen alle Unternehmen abführen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.