Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Schenkungsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten
- Tabaksteuererhöhung ab 2027
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
- Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
Künstlersozialabgabe bleibt 2016 unverändert bei 5,2 %
Die Künstlersozialabgabe, die auf alle Leistungen selbstständiger Künstler und Publizisten anfällt, bleibt 2016 voraussichtlich unverändert beim aktuellen Satz von 5,2 %.
Laut dem Entwurf für die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2016 bleibt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im Jahr 2016 unverändert bei 5,2 %. Die Künstlersozialabgabe müssen alle Unternehmen abführen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.
