Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Kein Vorläufigkeitsvermerk zum Soli mehr
- Voraussetzung für Erlass von Säumniszuschlägen
- Gefälschte ELSTER-Mails im Umlauf
- Große Zahl von Immobilienverkäufen nach Fünf-Jahres-Frist
- Der Wachstumsbooster kommt
- Klarstellung zu E-Rechnung von Kleinunternehmern gefordert
- Kindergeldanspruch trotz Vollzeit-Erwerbstätigkeit
- Mitteilung über ergebnislose Außenprüfung nicht anfechtbar
- Erwartetes Steueraufkommen sinkt deutlich
- Betrugsversuche im Namen des Bundeszentralamts für Steuern
Neue Taxonomien für die E-Bilanz
E-Bilanzen für Wirtschaftsjahre, die nach 2015 beginnen, müssen mit der neuen Version der Taxonomien erstellt werden, die das Bundesfinanzministerium veröffentlicht hat.
Das Bundesfinanzministerium hat aktualisierte Taxonomien für die E-Bilanz veröffentlicht. Die neuen Taxonomien sind grundsätzlich für Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen. Es steht den Unternehmen aber auch frei, die neuen Taxonomien bereits für das Wirtschaftsjahr 2015 zu verwenden. Die Übermittlung mit diesen neuen Taxonomien wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2015 und für Echtfälle ab Mai 2016 möglich sein.