Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Schenkungsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten
- Tabaksteuererhöhung ab 2027
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
- Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
Abzinsung eines unverzinslichen Darlehens an den Ehegatten
Ein unverzinsliches Darlehen eines Angehörigen für betriebliche Verbindlichkeiten ist notwendiges Betriebsvermögen und damit in der Bilanz abzuzinsen.
Ein zinsloses Darlehen des Ehegatten zur Tilgung betrieblicher Verbindlichkeiten muss in der Bilanz passiviert und abgezinst werden. Je nach Laufzeit des Darlehens kann damit am Anfang ein erheblicher Abzinsungsgewinn entstehen. Diese Auffassung des Finanzamts hat das Finanzgericht München bestätigt, weil es ein zinsloses Darlehen zur Tilgung betrieblicher Schulden für notwendiges Betriebsvermögen hält. Damit ist das Darlehen zu bilanzieren, und aufgrund der steuerlichen Vorgaben für zinslose Darlehen auch abzuzinsen. Der Unternehmer hat allerdings Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.
