Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Entschädigungszahlung der Feuerversicherung als Einnahme
Die Entschädigungszahlung der Feuerversicherung führt zu einer Einnahme, wenn für den entstandenen Schaden zuvor eine außergewöhnliche Abschreibung geltend gemacht wurde.
Brennt ein vermietetes Gebäude ab und nimmt der Vermieter deshalb eine außergewöhnliche AfA in Anspruch, dann führt die Entschädigungszahlung der Feuerversicherung bis zur Höhe dieser AfA zu einer Einnahme aus Vermietung und Verpachtung. Das gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs unabhängig davon, ob die Versicherung zum Zeitwert oder zum gleitenden Neuwert entschädigt.
