Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler
Zeitanteiliger Ansatz der 1 %-Regelung nicht möglich
Steht der Dienstwagen dem Arbeitnehmer im Kalendermonat nur eingeschränkt zur Verfügung, ist für die Privatnutzung trotzdem der volle Betrag nach der 1 %-Regelung anzusetzen.
Die private Nutzung des Dienstwagens ist auch dann mit dem vollen Betrag anzusetzen, der sich nach der 1 %-Regelung ergibt, wenn der Dienstwagen dem Arbeitnehmer im jeweiligen Monat nur zeitweise zur Verfügung stand. Für das Finanzgericht Baden-Württemberg ergibt sich diese auch vom Finanzamt vertretene Ansicht eindeutig aus dem Gesetzeswortlaut. Einzige Alternative ist die Führung eines Fahrtenbuchs, zu der aber nicht unterjährig gewechselt werden kann.
