Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle
Übermittlung von Steuererklärungen per Telefax
Die Finanzverwaltung akzeptiert die Entscheidung des Bundesfinanzhofs, dass Steuererklärungen auch wirksam per Telefax abgegeben werden können.
Vor einigen Monaten hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass eine Steuererklärung per Telefax wirksam beim Finanzamt eingereicht werden kann, auch wenn für die Erklärung eine eigenhändige Unterschrift vorgeschrieben ist. Die Finanzverwaltung fügt sich nun diesem Urteil. Das Bundesfinanzministerium hat daher seine Verwaltungsanweisung aufgehoben, die die Telefaxabgabe nur für Erklärungen ohne Pflicht zur eigenhändigen Unterschrift zugelassen hat.