Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle
Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern
Eine Verfügung der Finanzverwaltung erklärt die umsatzsteuerliche Behandlung der verschiedenen Vertragsformen für die Überlassung von Flüchtlingsunterkünften an die öffentliche Hand.
Angesichts der steigenden Zahl an Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern mietet die öffentliche Hand vermehrt Unterkünfte an oder schaltet Privatunternehmen in die Beherbergung der Asylbewerber ein. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat sich nun ausführlich zu den verschiedenen Sachverhaltsgestaltungen und deren umsatzsteuerrechtlicher Behandlung geäußert. Danach sind neben dem Vertragsinhalt auch außervertragliche Umstände entscheidend. Die Bezeichnung der Verträge als Miet-, Beherbergungs-, Belegungs- oder Rahmenverträge ist regelmäßig nicht ausschlaggebend.