Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern
Eine Verfügung der Finanzverwaltung erklärt die umsatzsteuerliche Behandlung der verschiedenen Vertragsformen für die Überlassung von Flüchtlingsunterkünften an die öffentliche Hand.
Angesichts der steigenden Zahl an Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern mietet die öffentliche Hand vermehrt Unterkünfte an oder schaltet Privatunternehmen in die Beherbergung der Asylbewerber ein. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat sich nun ausführlich zu den verschiedenen Sachverhaltsgestaltungen und deren umsatzsteuerrechtlicher Behandlung geäußert. Danach sind neben dem Vertragsinhalt auch außervertragliche Umstände entscheidend. Die Bezeichnung der Verträge als Miet-, Beherbergungs-, Belegungs- oder Rahmenverträge ist regelmäßig nicht ausschlaggebend.
