Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Vorläufiges Fazit zur E-Bilanz
Aus einer Verfügung der Finanzverwaltung ergibt sich, dass die Finanzämter mit der E-Bilanz nicht wirklich glücklich sind, weil sie oft zu mehr Arbeit führt als die klassische Papierbilanz.
Seit 2012 gibt es die E-Bilanz, und die neuesten Jahresabschlüsse müssen Unternehmen sogar zwingend elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen liefert nun ein vorläufiges Fazit zur E-Bilanz aus Sicht der Finanzämter. Demnach sind die Finanzbeamten mit der E-Bilanz nicht wirklich glücklich und haben regelmäßig mehr Arbeit mit einer elektronischen Bilanz als mit den alten Papierbilanzen. Hauptgrund dafür ist, dass die E-Bilanzen trotz des damit verbundenen Mehraufwands für Unternehmen und Steuerberater oft wesentlich weniger Informationen enthalten. Oft würden Kontennachweis und Anlagenspiegel fehlen und Rückfragen notwendig machen.
