Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Kein Vorläufigkeitsvermerk zum Soli mehr
- Voraussetzung für Erlass von Säumniszuschlägen
- Gefälschte ELSTER-Mails im Umlauf
- Große Zahl von Immobilienverkäufen nach Fünf-Jahres-Frist
- Der Wachstumsbooster kommt
- Klarstellung zu E-Rechnung von Kleinunternehmern gefordert
- Kindergeldanspruch trotz Vollzeit-Erwerbstätigkeit
- Mitteilung über ergebnislose Außenprüfung nicht anfechtbar
- Erwartetes Steueraufkommen sinkt deutlich
- Betrugsversuche im Namen des Bundeszentralamts für Steuern
Vorläufiges Fazit zur E-Bilanz
Aus einer Verfügung der Finanzverwaltung ergibt sich, dass die Finanzämter mit der E-Bilanz nicht wirklich glücklich sind, weil sie oft zu mehr Arbeit führt als die klassische Papierbilanz.
Seit 2012 gibt es die E-Bilanz, und die neuesten Jahresabschlüsse müssen Unternehmen sogar zwingend elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen liefert nun ein vorläufiges Fazit zur E-Bilanz aus Sicht der Finanzämter. Demnach sind die Finanzbeamten mit der E-Bilanz nicht wirklich glücklich und haben regelmäßig mehr Arbeit mit einer elektronischen Bilanz als mit den alten Papierbilanzen. Hauptgrund dafür ist, dass die E-Bilanzen trotz des damit verbundenen Mehraufwands für Unternehmen und Steuerberater oft wesentlich weniger Informationen enthalten. Oft würden Kontennachweis und Anlagenspiegel fehlen und Rückfragen notwendig machen.