Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle
Schenkung eines Firmenanteils unter Nießbrauchsvorbehalt
Wenn sich der Schenker zusammen mit dem Nießbrauch auch das Stimmrecht vorbehält, ist die Schenkung eines Firmenanteils nicht als Betriebsvermögen begünstigt.
Die Schenkung von Betriebsvermögen ist in der Regel steuerbegünstigt möglich. Ein Fallstrick lauert aber bei der Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt, wie ein Geschwisterpaar jetzt beim Bundesfinanzhof feststellen musste. Die Eltern hatten KG-Anteile auf ihre Kinder unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen und gleichzeitig den Gesellschaftsvertrag so geändert, dass das Stimmrecht für Anteile im Fall eines Nießbrauchs dem Nießbraucher zustehen soll. Dadurch sind die Kinder aber nach Ansicht des Gerichts nie zu Mitunternehmern geworden, weil sie weder Eigeninitiative entfalten konnten noch Unternehmerrisiko trugen. Fehlt eines dieser Elemente ganz, liegt keine Mitunternehmerstellung vor, und die Steuerbegünstigung für Betriebsvermögen scheidet aus. Das Urteil betraf noch das alte Erbschaftsteuerrecht, lässt sich aber sinngemäß auch auf das neue Recht anwenden.