Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform
Besteuerung der Mütterrente
Weil bei der Mütterrente ein größerer Teil besteuert wird, als viele Rentner annehmen, hält der Bund der Steuerzahler die Besteuerung der Mütterrente für undurchsichtig.
Der Bund der Steuerzahler hält die Besteuerung der Mütterrente für undurchsichtig und weist darauf hin, dass oft ein größerer Anteil der Mütterrente versteuert wird als von vielen Rentnern angenommen. Wie hoch der steuerfreie Anteil der Mütterrente ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Die Rentenversicherung rechnet dabei so, als sei die Mütterrente bereits im Jahr des Rentenbeginns gezahlt worden. Betroffen sind Senioren, die vor dem Jahr 2014 in Rente gegangen sind, insbesondere aber Rentner, die seit 2005 oder früher eine Rente erhielten und mehrere Kinder haben. Bei ihnen fällt der steuerpflichtige Rentenanpassungsbetrag in diesem Jahr besonders hoch aus.
