Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
Steuerliche Förderung der energetischen Sanierungen erneut gescheitert
Die Große Koalition hat sich nicht auf ein neues Modell für die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung einigen können.
Vor einigen Jahren war schon einmal eine steuerliche Förderung für energetische Gebäudesanierung vorgesehen, ist damals aber am Widerstand der rot-grünen Opposition gescheitert. Im Rahmen des "Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz" sollte jetzt ein neuer Anlauf für steuerliche Fördermaßnahmen gestartet werden. In den Gesprächen der Koalitionsspitze hat sich die Große Koalition aber nicht auf ein Modell einigen können, womit das Thema erneut vom Tisch ist. Diesmal sollte die steuerliche Förderung unabhängig vom Jahreseinkommen durch Abzug von der Einkommensteuerschuld erfolgen, dafür aber der Steuervorteil für Handwerkerleistungen erst oberhalb von 300 Euro greifen. Stattdessen prüft die Regierung nun eine Ausweitung der KfW-Förderprogramme für die energetische Sanierung.
