Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
- Grundfreibetrag war 2023 verfassungskonform
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
Höhere Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen
Zum 1. Januar 2015 soll die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen von 5,0 % auf 6,5 % steigen.
Ende Oktober hat die Regierungskoalition in Nordrhein-Westfalen beschlossen, die Grunderwerbsteuer von 5,0 % auf 6,5 % zu erhöhen. Die Erhöhung soll ab dem 1. Januar 2015 gelten und ist bereits im Landtag beraten worden. Die Landesregierung will damit jährlich 400 Millionen Euro an zusätzlichen Einnahmen generieren.
