Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform
Abzugsverbot für Ausbildungskosten verfassungswidrig?
Weil er das Werbungskostenabzugsverbot für Ausbildungskosten für verfassungswidrig hält, hat der Bundesfinanzhof das Bundesverfassungsgericht angerufen.
Der Bundesfinanzhof hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob das Abzugsverbot für Ausbildungskosten verfassungswidrig ist. Zwar hält der Bundesfinanzhof die rückwirkende Festschreibung des Abzugsverbots für verfassungsgemäß, meint aber, dass Ausbildungskosten als notwendige Voraussetzung für eine nachfolgende Berufstätigkeit beruflich veranlasst und damit ihrer Natur nach Werbungskosten sind. Ein Abzugsverbot sei weder mit einer Vereinfachung noch mit einer Typisierung zu rechtfertigen. Das Abzugsverbot selbst sei damit verfassungswidrig, weil es gegen das Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit verstößt. In jedem Fall gilt es daher, mit Hinweis auf dieses Verfahren Einspruch einzulegen. Das Einspruchsverfahren ruht dann automatisch bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
