Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle
Abzugsverbot für Ausbildungskosten verfassungswidrig?
Weil er das Werbungskostenabzugsverbot für Ausbildungskosten für verfassungswidrig hält, hat der Bundesfinanzhof das Bundesverfassungsgericht angerufen.
Der Bundesfinanzhof hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob das Abzugsverbot für Ausbildungskosten verfassungswidrig ist. Zwar hält der Bundesfinanzhof die rückwirkende Festschreibung des Abzugsverbots für verfassungsgemäß, meint aber, dass Ausbildungskosten als notwendige Voraussetzung für eine nachfolgende Berufstätigkeit beruflich veranlasst und damit ihrer Natur nach Werbungskosten sind. Ein Abzugsverbot sei weder mit einer Vereinfachung noch mit einer Typisierung zu rechtfertigen. Das Abzugsverbot selbst sei damit verfassungswidrig, weil es gegen das Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit verstößt. In jedem Fall gilt es daher, mit Hinweis auf dieses Verfahren Einspruch einzulegen. Das Einspruchsverfahren ruht dann automatisch bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.