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Frist für die Abfrage der KiStAM verlängert
Das Bundeszentralamt für Steuern reagiert auf die hohe Nachfrage mit einer Verlängerung der Abfragefrist für die KiStAM, die nun mindestens bis Ende November gilt.
Eigentlich mussten Kapitalgesellschaften das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) ihrer Gesellschafter spätestens bis zum 31. Oktober 2014 beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgefragt haben. Das BZSt hat aber auch Mitte Oktober noch einen hohen Eingang an Registrierungen verzeichnet und daher die Frist zum Abruf um zunächst einen Monat verlängert. Die KiStAM-Abfrage ist also noch mindestens bis zum 30. November 2014 möglich.