Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Schenkungsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten
- Tabaksteuererhöhung ab 2027
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
- Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
Ermäßigte Besteuerung einer Abfindung
Die ermäßigte Besteuerung bei Zusammenballung von Einkünften setzt voraus, dass das Einkommen im Jahr der Zahlung über dem entgangenen Arbeitslohn liegt.
Die für eine ermäßigte Besteuerung einer Abfindung erforderliche Zusammenballung von Einkünften liegt nicht vor, wenn im Jahr der Zahlung die Einkünfte des Steuerzahlers den entgehenden Arbeitslohn nicht übersteigen. Für das Finanzgericht Nürnberg entfällt die Notwendigkeit dieser Prognoseentscheidung über den voraussichtlichen Arbeitslohn nicht dadurch, dass der Steuerzahler im Jahr der Zahlung tatsächlich keinen Arbeitslohn mehr erzielt, sondern andere Einkünfte hat.
