Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle
Betreutes Wohnen ist eine haushaltsnahe Dienstleistung
Weil es mit den Leistungen eines Pflegeheims vergleichbar ist, zählt auch betreutes Wohnen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, für die der Steuerbonus in Anspruch genommen werden kann.
Im Einkommensteuergesetz ist die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nur für die Unterbringung in einem Heim ausdrücklich geregelt. Ob betreutes Wohnen auch erfasst ist, ist dagegen nicht eindeutig geregelt. Für das Finanzgericht Nürnberg fällt auch das betreute Wohnen unter den Heimbegriff, womit die in der Betreuungspauschale enthaltenen Leistungen mit einer Hilfe im Haushalt vergleichbar und damit steuerbegünstigt sind.