Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Koalitionspläne zur Einkommensteuerreform
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
Werbungskostenabzugsverbot für Ausbildungskosten
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hält die rückwirkende Festschreibung des Werbungskostenabzugsverbots für Ausbildungskosten für verfassungsgemäß.
Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung außerhalb eines Dienstverhältnisses sind nicht als Werbungskosten abziehbar. Diese rückwirkende Neuregelung ist nicht verfassungswidrig und verstößt auch nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot oder den Gleichheitssatz, meint das Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Für den Berufsanfänger gab es nämlich nach Ansicht der Richter kein schützenswertes Vertrauen darauf, dass seine Ausbildungskosten als Werbungskosten abzugsfähig sein würden.
