Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
Lohnsteuerabzug für Berufsanfäger und Azubis
Immer noch fordern viele Arbeitgeber mit veralteten Standardanschreiben die Lohnsteuerkarte von Berufsanfängern und Azubis an.
Die Oberfinanzdirektion Koblenz weist darauf hin, dass viele Arbeitgeber in den Standardschreiben zum Arbeits- oder Ausbildungsvertrag immer noch die Vorlage der Lohnsteuerkarte fordern. Die Lohnsteuerkarte wurde jedoch bereits vor über einem Jahr abgeschafft und durch ELStAM ersetzt. Die veralteten Anschreiben führen daher zu Nachfragen bei den Finanzämtern. Besteht der Arbeitgeber dennoch auf einer Papierbescheinigung der ELStAM, können sich die Berufsanfänger an ihr zuständiges Finanzamt wenden und einen Ausdruck erhalten.
