Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
- Grundfreibetrag war 2023 verfassungskonform
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
Erneute Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauträgern?
Ein aktuelle Steueränderungsgesetz führt möglicherweise zu einer erneuten Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen für Bauträger.
Nachdem ein Urteil des Bundesfinanzhofs die Umkehr der Steuerschuldnerschaft aus Bauleistungen an Bauträger in vielen Fällen in Frage gestellt hat und das Bundesfinanzministerium dieses Urteil bereits in der Praxis umgesetzt hat, könnte es möglicherweise bald wieder zu einer Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsdienstleistungen kommen. Der Bundesrat hat nämlich in seiner Stellungnahme zum "Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" eine Regelung vorgeschlagen, die die alte Verwaltungsauffassung wieder herstellen würde.
