Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
Minijob-Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Ab 1. Juli 2014 müssen Arbeitgeber Befreiungsanträge von der Rentenversicherungspflicht zwingend innerhalb von sechs Wochen bei der Minijob-Zentrale melden.
Der Deutsche Steuerberaterverband hat bei der Minijob-Zentrale zur Meldung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nachgefragt. Bis zum 30. Juni 2014 gilt demnach: Hat der Arbeitgeber bei der Erhöhung des Entgelts vom Arbeitnehmer einen fristgerechten Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erhalten, dies bislang jedoch nicht der Minijob-Zentrale gemeldet, muss diese fehlende Meldung nicht nachgeholt werden. Der Arbeitnehmer ist dennoch von der Rentenversicherungspflicht befreit. Ab dem 1. Juli 2014 muss der Arbeitgeber aber für neue Minijobs und bei Gehaltserhöhungen den Eingang des Antrags auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zwingend innerhalb von sechs Wochen bei der Minijob-Zentrale anzeigen. Bei verspätet angezeigten Befreiungsanträgen gilt sonst die Versicherungspflicht bis zum Tag vor Wirksamkeit der Befreiung.
