Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Erbschaftsteuerermäßigung für Mietwohnungen im Bau
Für die Erbschaftsteuerermäßigung für Mietwohnimmobilien ist nicht zwingend ein abgeschlossener Mietvertrag notwendig.
Für die Erbschaftsteuerermäßigung für Mietwohnimmobilien sind die tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend. Das Finanzgericht Düsseldorf hat daher in einem Fall die Steuerermäßigung für noch im Bau befindliche Mietwohnungen abgesegnet. Die Steuerermäßigung setze nicht voraus, dass der Erblasser selbst einen Mietvertrag abgeschlossen hat. Ausrechend ist, dass der Erblasser eine konkrete Vermietungsabsicht gehabt und diese selbst noch in Gang gesetzt hat.
