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Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
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- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
Neues Musterverfahren zur Abgeltungsteuer
Beim Bundesfinanzhof ist ein neues Musterverfahren zur Abziehbarkeit von Werbungskosten für Kapitalerträge anhängig.
Der Bund der Steuerzahler weist auf ein neues Musterverfahren zur Abgeltungsteuer hin, in dem es um die Abziehbarkeit von Kosten für die Kapitalanlage geht. Seit Einführung der Abgeltungsteuer kann nur noch der Sparer-Pauschbetrag abgezogen werden. Ob doch auch höhere Werbungskosten geltend gemacht werden können, muss nun der Bundesfinanzhof entscheiden. In jedem Fall kann es nicht Schaden, Steuerbescheide durch einen Einspruch offen zu halten. Das Einspruchsverfahren ruht dann automatisch.
