Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Koalitionspläne zur Einkommensteuerreform
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
Aufteilung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer
Der Bundesfinanzhof lässt den Großen Senat entscheiden, ob die Kosten für ein auch teilweise privat genutztes Arbeitszimmer anteilig steuerlich abziehbar sind.
Seit der Große Senat des Bundesfinanzhofs entschieden hat, dass teilweise beruflich und teilweise privat veranlasste Aufwendungen auch anteilig steuerlich berücksichtigt werden können, ist von diesem Aufteilungsprinzip schon reichlich Gebrauch gemacht worden. Bei den Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind die Finanzämter bisher aber meist nicht willens gewesen, eine Kostenaufteilung zu akzeptieren.
Der Bundesfinanzhof hat jetzt beschlossen, dass sich der Große Senat erneut mit der Kostenaufteilung befassen soll. Es geht dabei um die Frage, ob die Kosten für ein Arbeitszimmer, dass mehrheitlich für die Arbeit, aber eben auch nicht unerheblich privat genutzt wird, in Höhe des beruflichen Anteils steuerlich abziehbar sind. Der Vorlagebeschluss umfasst zwar nicht die berühmte Arbeitsecke im Wohnzimmer, aber auch damit wird sich der Bundesfinanzhof noch auseinandersetzen müssen. Vorerst gilt es, Ausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen und mögliche Steuervorteile durch einen Einspruch zu sichern. Das Einspruchsverfahren ruht dann automatisch bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs.
