Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
Rentenbeitrag sinkt 2014 nicht
Um ihre Rentenpläne zu finanzieren, hat die neugebildete Große Koalition die Senkung der Rentenbeiträge ab 2014 im Eilverfahren gestoppt.
Die neue Große Koalition will mit einem Gesetzentwurf erreichen, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung auch im Jahr 2014 bei 18,9 Prozent festgesetzt wird. Der Beitragssatz zur knappschaftlichen Rentenversicherung soll auf 25,1 Prozent festgesetzt werden. Aus den Mehreinnahmen von 7,5 Milliarden Euro will die Koalition ihre Rentenpläne finanzieren, darunter die abschlagsfreie Rente mit 63 und die Mütterrente.