Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Sachbezugswerte für 2014
Die Sachbezugswerte für freie Mahlzeiten oder die Überlassung einer freien Unterkunft werden wie jedes Jahr an die allgemeine Preisentwicklung angepasst.
Am 11. Oktober 2013 hat der Bundesrat die neuen Sachbezugswerte für das Jahr 2014 beschlossen. Wie bei der letzten Erhöhung fallen die neuen Werte auch diesmal rund 2 % höher aus. In 2014 betragen die Werte bundeseinheitlich
-
für eine freie Unterkunft monatlich 221 Euro oder täglich 7,37 Euro (2013: 216 Euro mtl. oder 7,20 Euro pro Tag);
-
für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten kalendertäglich 7,63 Euro (2012: 7,47 Euro), davon entfallen 1,63 Euro auf ein Frühstück und je 3,00 Euro auf ein Mittag- oder Abendessen. Der monatliche Sachbezugswert beträgt 229 Euro (bisher 224 Euro; Frühstück 49 statt 48 Euro, Mittag- und Abendessen 90 statt 88 Euro).
