Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
Einbau einer Dachgaube ist keine begünstigte Handwerkerleistung
Auch wenn der Wohnraumgewinn nur minimal ist, zählt der Einbau einer Dachgaube als steuerlich nicht begünstigte Neubaumaßnahme.
Während Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt sind, ist für Neubaumaßnahmen keine steuerliche Förderung vorgesehen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat daher einem Ehepaar die Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen verweigert, nachdem die Eheleute nachträglich eine Dachgaube einbauen ließen. Als Neubaumaßnahme sieht das Gericht nämlich alle Maßnahmen an, die im Zusammenhang mit der Schaffung oder Erweiterung von Wohnfläche stehen. Das gilt selbst dann, wenn die Erweiterung nur geringfügig ausfällt - im Streitfall ging es um 2,40 Quadratmeter.
