Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
Aufstockung eines Investitionsabzugsbetrages möglich
Gegen die Auffassung der Finanzverwaltung hat das Finanzgericht Niedersachsen entschieden, dass ein Investitionsabzugsbetrag auch nachträglich noch aufgestockt werden kann.
Geht man nach der Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums, kann ein Investitionsabzugsbetrag nur in einem Jahr geltend gemacht werden und damit nicht nachträglich aufgestockt werden. Ganz anders sieht das das Niedersächsische Finanzgericht, das einem Unternehmer die nachträgliche Aufstockung ausdrücklich genehmigt hat, solange die Höchstgrenze für den Investitionsabzugsbetrag noch nicht erreicht ist. Das Gesetz enthalte keine entsprechende Einschränkung, und auch rechtssystematisch würde die Beschränkung keinen Sinn machen, zumal es bei der Vorgängervorschrift (Ansparabschreibung) möglich war, die Rücklagenbildung beliebig über den Ansparzeitraum zu verteilen. Die Argumentation des Finanzgerichts ist schlüssig, trotzdem muss sich jetzt der Bundesfinanzhof mit der Frage befassen.
