Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- Grundsteuer in Niedersachsen
- Erbschaftsteuererlass wegen verprasster Erbschaft
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen
Nachträgliche Werbungskosten bei Kapitalerträgen
Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitalerträgen sind als nachträgliche Werbungskosten abziehbar, wenn sie mit Kapitalerträgen zusammenhängen, die noch vor 2009 erzielt wurden.
Nachdem das Finanzgericht Baden-Württemberg das generelle Werbungskostenabzugsverbot bei Kapitalerträgen seit Einführung der Abgeltungsteuer zumindest in bestimmten Fällen für verfassungswidrig hält, hat das Finanzgericht Köln jetzt eine andere Lücke im Werbungskostenabzugsverbot ausgemacht. Das Gericht hat entschieden, dass Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitalerträgen weiterhin unbeschränkt als nachträgliche Werbungskosten abziehbar sind, wenn die Kapitalerträge vor 2009 erzielt wurden. Im Gesetz sei nämlich ausdrücklich vorgesehen, dass die Vorschriften zur Abgeltungsteuer erstmals auf nach dem 31. Dezember 2008 zufließende Kapitalerträge anzuwenden sind. Ähnlich haben auch schon zwei andere Finanzgerichte entschieden, und zumindest in einem Fall ist bereits die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig.
