Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
Zur Zeit wird die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaft- und Schenkungsteuer geprüft, da es Vergünstigungen für Betriebsvermögen und Grundbesitz gibt. Steuererhöhungen können die Folge sein.
Beim Bundesfinanzhof ist ein Revisionsverfahren anhängig, in welchem es um die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaft- und Schenkungsteuer geht, weil die Vorschriften zur Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage beim Betriebsvermögen, bei den Anteilen an Kapitalgesellschaften sowie beim Grundbesitz gleichheitswidrig ausgestaltet sind. In diesem Verfahren ist der Bundesfinanzminister zum Beitritt aufgefordert worden.
Nach einem Erlass des Finanzministers von Baden-Württemberg ergehen Erbschaft- und Schenkungsteuer-Veranlagungen in vollem Umfang nur noch vorläufig. Damit hält sich die Finanzverwaltung alle Optionen für nachträgliche Steuererhöhungen offen. Zur Zeit ist jedoch völlig offen, wie der Bundesfinanzhof entscheiden wird und ob es später tatsächlich zu Steuererhöhungen kommt. Auch ist nicht bekannt, welche Haltung der Bundesfinanzminister in dem Verfahren einnehmen wird.
