Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Koalitionspläne zur Einkommensteuerreform
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
Lebensversicherungsbeiträge als Sachbezüge
Zahlt Ihr Arbeitgeber für Sie Beträge in eine Lebensversicherung ein, so sind die entsprechenden Beiträge Sachbezüge.
Zahlt Ihr Arbeitgeber für Sie Direktversicherungsbeträge an ein Versicherungsunternehmen, so handelt es sich dabei um Sachbezüge. Folglich müssen die Beträge auch nicht in die Berechnung der Pauschalisierungsgrenze einbezogen werden.
Beispiel: Sie arbeiten als Aushilfe und erhalten monatliche Bezüge in Höhe von 320 EUR, die pauschal versteuert werden. Neben den 320 EUR zahlt er für Sie auch Beträge von 25 EUR monatlich in eine Lebensversicherung ein. Da die 25 EUR einen Sachbezug darstellen, ist die Pauschalisierungsgrenze nicht überschritten.
