Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle
Bundesfinanzhof hält 1%-Regelung für verfassungsgemäß
Dass auch für billige Gebrauchtwagen der geldwerte Vorteil nach dem Bruttolistenpreis des Neuwagens berechnet wird, hält der Bundesfinanzhof für verfassungsgemäß
Immer wieder entzündet sich Kritik an der 1 %-Regelung daran, dass auch für Gebrauchtwagen mit deutlich niedrigeren Anschaffungskosten der Bruttolistenneupreis für die Berechnung des geldwerten Vorteils anzusetzen ist. Selbst Neuwagen werden nur höchst selten zum vollen Bruttolistenpreis verkauft. Den Bundesfinanzhof beeindruckt diese Kritik jedoch nicht, denn er hält die 1 %-Regelung für verfassungsgemäß. In einem jetzt veröffentlichten Urteil bezeichnen die Richter die Regelung zwar als grob typisierend, aber weil den Betroffenen jederzeit die Fahrtenbuchmethode als Alternative offenstehe, sei die 1 %-Regelung trotzdem verfassungsrechtlich unbedenklich.