Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Einsprüche gegen zumutbare Belastung ruhen weiterhin
Auch wenn die Finanzgerichte die zumutbare Belastung bei Krankheitskosten für verfassungsgemäß halten, will die Finanzverwaltung Einsprüche vorerst weiter Ruhen lassen, weil beim Bundesfinanzhof noch Nichtzulassungsbeschwerden anhängig sind.
Mittlerweile haben zwei Finanzgerichte entschieden, dass die Regelung über die zumutbare Eigenbelastung bei Krankheitskosten verfassungsgemäß ist. In beiden Fällen haben die Gerichte keine Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, doch die Kläger haben jeweils eine Nichtzulassungsbeschwerde erhoben. Zwar führt so eine Nichtzulassungsbeschwerde anders als echte Revisionsverfahren eigentlich nicht dazu, dass Einsprüche in vergleichbaren Fällen automatisch Ruhen. Die Oberfinanzdirektionen Münster und Rheinland haben die Finanzämter aber angewiesen, Einsprüche, die sich gegen die zumutbare Eigenbelastung richten, aus Zweckmäßigkeitsgründen zunächst trotzdem weiter ruhen zu lassen.
