Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Koalitionspläne zur Einkommensteuerreform
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
Übungsraum eines Musikers als häusliches Arbeitszimmer
Auch der Übungsraum eines Berufsmusikers kann ein häusliches Arbeitszimmer sein und unterliegt damit der steuerlichen Abzugsbeschränkung.
Nicht jedes Arbeitszimmer muss eine typische Büroausstattung haben. Auch der Übungsraum eines Berufsmusikers, der der Lagerung von Partituren, CDs und musikwissenschaftlicher Literatur sowie dem Präparieren des Instruments und dem Einstudieren der Musik dient, ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofs ein häusliches Arbeitszimmer. Für die klagende Musikerin war das Urteil in diesem Fall nicht erfreulich, weil für ein Arbeitszimmer die steuerliche Abzugsbeschränkung greift. Das Finanzgericht ging zuvor noch davon aus, dass es sich bei dem Raum eher um eine Art Tonstudio handelt und hatte die vollen Kosten zum Abzug zugelassen.
