Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
Asbestsanierung als außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen für eine Asbestsanierung können als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.
Aufwendungen für Asbest-Sanierungsmaßnahmen an einem selbstgenutzten Einfamilienhaus können Sie als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass Sie vor der Durchführung der entsprechenden Maßnahmen ein amtliches Gutachten haben erstellen lassen, das eine konkrete Gesundheitsgefahr für Sie und Ihre Familie durch eindringende Asbestfasern nachweist.
