Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform
Jahressteuergesetz 2013 gescheitert
Nach dem der Streit um das Jahressteuergesetz 2013 zwischen Regierung und Opposition Mitte Dezember im Eklat geendet ist, ist die Zukunft des Gesetzes unsicherer denn je.
Das Gerangel um das Jahressteuergesetz 2013 geht in die nächste Runde. Mitte Januar hat der Bundestag nämlich das unechte Vermittlungsergebnis, das der Vermittlungsausschuss im Dezember vorgelegt hatte, zurückgewiesen. Damit ist das Gesetz zumindest vorerst gescheitert. Der Bundestag hat jetzt zwar die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss erneut anzurufen, allerdings gibt es auch Presseberichte, nach denen die Regierungskoalition das Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2013 nicht fortsetzen will. Stattdessen sollen einzelne Maßnahmen aus dem Gesetzentwurf in neuen Gesetzen umgesetzt werden. Der erste Entwurf für ein solches Alternativgesetz liegt bereits vor.
Welcher Weg nun tatsächlich beschritten wird - und damit auch welche Maßnahmen wirklich umgesetzt werden - steht derzeit in den Sternen. Damit sind auch bis auf weiteres steueroptimierende Gestaltungen möglich, die eigentlich mit dem Jahressteuergesetz 2013 unmöglich gemacht werden sollten. Das betrifft insbesondere die "Cash-GmbH" bei der Erbschaftsteuer und das "Goldfinger"-Modell bei der Einkommensteuer.
