Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
Pauschale für Schönheitsreparatur ist keine Handwerkerleistung
Eine pauschale Zahlung für Schönheitsreparaturen, die unabhängig von den tatsächlich ausgeführten Arbeiten anfällt, ist nicht als Handwerkerleistung steuerbegünstigt.
Leistet der Mieter an den Vermieter pauschale Zahlungen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen, ist die Zahlung nicht als Handwerkerleistung steuerlich begünstigt. Das gilt zumindest dann, wenn die Zahlungen unabhängig davon erfolgen, ob und in welcher Höhe der Vermieter tatsächlich Reparaturen an der Wohnung des Mieters in Auftrag gibt, meint der Bundesfinanzhof.