Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Verzicht auf Pensionsanwartschaft führt zu verdeckter Einlage
Der teilweise oder vollständige Verzicht auf eine Pensionsanwartschaft durch den Gesellschafter-Geschäftsführer führt zu einer verdeckten Einlage.
Welche Folgen es hat, wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer auf eine Pensionsanwartschaft verzichtet, hat das Bundesfinanzministerium jetzt erläutert. Der Verzicht führt demnach zu einer verdeckten Einlage in die Kapitalgesellschaft, die einen entsprechenden steuerpflichtigen Zufluss von Einnahmen beim Gesellschafter-Geschäftsführer auslöst.
Bei einem vollständigen Verzicht entspricht die Höhe der verdeckten Einlage dem zum Verzichtszeitpunkt bereits erdienten Anteil des Versorgungsanspruchs. Auch bei einem teilweisen Verzicht kommt es zu einer verdeckten Einlage, wenn der Barwert der zum Verzichtszeitpunkt bereits erdienten Versorgungsleistungen den Barwert der nach dem Teilverzicht noch verbleibenden Versorgungsleistungen übersteigt.
