Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Schenkungsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten
- Tabaksteuererhöhung ab 2027
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
- Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
Verzicht auf Pensionsanwartschaft führt zu verdeckter Einlage
Der teilweise oder vollständige Verzicht auf eine Pensionsanwartschaft durch den Gesellschafter-Geschäftsführer führt zu einer verdeckten Einlage.
Welche Folgen es hat, wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer auf eine Pensionsanwartschaft verzichtet, hat das Bundesfinanzministerium jetzt erläutert. Der Verzicht führt demnach zu einer verdeckten Einlage in die Kapitalgesellschaft, die einen entsprechenden steuerpflichtigen Zufluss von Einnahmen beim Gesellschafter-Geschäftsführer auslöst.
Bei einem vollständigen Verzicht entspricht die Höhe der verdeckten Einlage dem zum Verzichtszeitpunkt bereits erdienten Anteil des Versorgungsanspruchs. Auch bei einem teilweisen Verzicht kommt es zu einer verdeckten Einlage, wenn der Barwert der zum Verzichtszeitpunkt bereits erdienten Versorgungsleistungen den Barwert der nach dem Teilverzicht noch verbleibenden Versorgungsleistungen übersteigt.
