Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
- Fremdüblichkeit einer Pensionszusage auf Basis einer Entgeltumwandlung
- Steuerfreier Hinzuverdienst im Alter mit der Aktivrente
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026
Finanzgericht verneint Steuerpflicht von Erstattungszinsen
Trotz der Gesetzesänderung Ende 2010 hält das Finanzgericht Münster Erstattungszinsen auf die Einkommensteuer auch weiterhin für steuerfrei.
Wieder einmal hat ein Finanzgericht über die Steuerpflicht von Erstattungszinsen entschieden. Das besondere an den beiden Urteilen des Finanzgerichts Münster ist, dass hier zum ersten Mal ein Finanzgericht ganz klar erklärt, dass die Zuordnung der Einkommensteuer und damit auch der darauf entfallenden Zinsen zum nichtsteuerbaren Bereich Vorrang hat. Damit wäre die mit dem Jahressteuergesetz 2010 eingefügte Regelung, die die Erstattungszinsen zu Kapitaleinkünften erklärt, wirkungslos. Eine weitere Besonderheit des Urteils ist, dass es sich auch auf eine Zeit erstreckt, in der Nachzahlungszinsen noch als Sonderausgaben abziehbar waren. Selbst dann seien Erstattungszinsen steuerfrei, meint das Gericht. Wie nicht anders zu erwarten, muss nun der Bundesfinanzhof im Revisionsverfahren entscheiden.
