Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Schenkungsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten
- Tabaksteuererhöhung ab 2027
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
- Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
Mikrodarlehen für Kleingründungen
Für kleine Existenzgründungen bietet die Deutsche Ausgleichsbank ab Oktober ein unbürokratisches Kleindarlehen bis 25.000 EUR an.
Ab dem 1. Oktober 2002 unterstützt die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) mit einer neuen Leistung, dem DtA-Mikro-Darlehen, kleine Existenzgründungen von Firmen mit bis zu zehn Mitarbeitern. Maximal 25.000 EUR werden als Darlehen gewährt. Die Laufzeit für das Darlehen beträgt fünf Jahre, wovon ein halbes Jahr tilgungsfrei ist. Beantragen können das Mikro-Darlehen nicht nur angehende Existenzgründer, sondern auch aktive Unternehmer, sofern ihre Unternehmensgründung nicht mehr als drei Jahre zurück liegt.
Zwei Vorteile zeichnen das neue Mikro-Darlehen aus: Die Anträge können unbürokratisch mit nur einem Formular gestellt werden und sollen schnell bearbeitet und ausgezahlt werden. Außerdem gewährt die DtA den Hausbanken eine Haftungsfreistellung von 80 %, wodurch das Darlehen auch dann gewährt werden kann, wenn die vorhandenen Sicherheiten nicht zur Absicherung des gesamten Betrages ausreichen.
