Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Schenkungsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten
- Tabaksteuererhöhung ab 2027
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
- Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
Steuerpflicht von Erstattungszinsen bei Kapitalgesellschaften
Gegen die Steuerpflicht von Erstattungszinsen bei Kapitalgesellschaften ist jetzt eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig.
Bei Kapitalgesellschaften sind Erstattungszinsen immer steuerpflichtig, hatte der Bundesfinanzhof entschieden. Anders als Privatpersonen und Personengesellschaften hätten Kapitalgesellschaften nämlich keine außerbetriebliche Sphäre. Gegen diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs sind nun Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Damit bietet es sich an, gegen die Bescheide zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer Einspruch einzulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen, um von einer möglichen positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts später profitieren zu können.
