Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
Grunderwerbsteuer für Lebenspartner verfassungswidrig
Die Grunderwerbsteuer für eingetragene Lebenspartner ist generell verfassungswidrig und wird damit in noch offenen fällen auch rückwirkend erstattet.
Die Diskussion um die steuerliche Gleichbehandlung von Ehepartner und eingetragenen Lebenspartnern erhält vom Bundesverfassungsgericht neue Nahrung. Die Verfassungsrichter haben nämlich entschieden, dass es verfassungswidrig ist, wenn Lebenspartner Grunderwerbsteuer für eine Immobilienübertragung bezahlen müssen, die bei Ehepartnern steuerfrei ist. Zwar ist das seit Ende 2010 auch gesetzlich so geregelt, doch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt rückwirkend. Das Gericht hat den Gesetzgeber nämlich verpflichtet, die Steuerpflicht für Lebenspartner rückwirkend zu beseitigen.