Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
Schenkung des Verkaufserlöses von Gesellschaftsanteilen
Die Schenkung von Gesellschaftsanteilen wird anders bewertet, wenn der Beschenkte an einen geplanten Verkauf der Anteile durch den Schenker gebunden ist.
Die Schenkungsteuer auf die Schenkung von Gesellschaftsanteilen kann höher ausfallen als gedacht. Wenn der Beschenkte nämlich nicht frei über die Gesellschaftsanteile verfügen kann, sondern an einen geplanten Verkauf der Anteile durch den Schenker gebunden ist, liegt eine mittelbare Schenkung des Verkaufserlöses aus den Gesellschaftsanteilen vor, meint der Bundesfinanzhof. In diesem Fall kann das Finanzamt den Verkaufserlös anstelle des möglicherweise niedrigeren bewertungsrechtlichen Werts der Anteile als Grundlage für die Schenkungsteuer ansetzen.