Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Kein Vorläufigkeitsvermerk zum Soli mehr
- Voraussetzung für Erlass von Säumniszuschlägen
- Gefälschte ELSTER-Mails im Umlauf
- Große Zahl von Immobilienverkäufen nach Fünf-Jahres-Frist
- Der Wachstumsbooster kommt
- Klarstellung zu E-Rechnung von Kleinunternehmern gefordert
- Kindergeldanspruch trotz Vollzeit-Erwerbstätigkeit
- Mitteilung über ergebnislose Außenprüfung nicht anfechtbar
- Erwartetes Steueraufkommen sinkt deutlich
- Betrugsversuche im Namen des Bundeszentralamts für Steuern
Cash-GmbH vor dem Aus
Die Schenkung von Bargeld in beliebiger Höhe über einen GmbH-Mantel soll bald nicht mehr steuerfrei möglich sein.
Bisher war es recht problemlos möglich, Bargeld in beliebiger Höhe praktisch steuerfrei zu verschenken: Einfach in einen GmbH-Mantel einwickeln, Schleife drum und fertig war das schenkungsteuerfreie Geschenk für den Nachwuchs. Möglich ist diese als "Cash-GmbH" bekannt gewordene Gestaltung, weil Bargeld bisher nicht als Verwaltungsvermögen gilt und damit auch unter die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen fällt. Doch wer dieses Modell nutzen will, muss sich beeilen. Die Bundesländer wollen nämlich im Jahressteuergesetz 2013 eine Änderung durchsetzen, nach der Bargeld nur noch in bestimmter Höhe oder unter bestimmten Voraussetzungen als Verwaltungsvermögen gilt. Diese Regelung soll für alle Schenkungen und Erbschaften gelten, die nach dem Tag der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag entsteht, also nicht erst mit der Bekanntmachung des Gesetzes.