Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
Aussetzung der Vollziehung beim Mantelkauf
Einige Bundesländer gewähren mittlerweile unter bestimmten Voraussetzungen Aussetzung der Vollziehung beim Mantelkauf.
Inzwischen befassen sich Bundesfinanzhof und Bundesverfassungsgericht in mehreren Verfahren mit der Frage, ob der Untergang des Verlustvortrags beim Mantelkauf verfassungsgemäß ist. Daher hat das Finanzministerium Schleswig-Holstein nun seine Finanzämter angewiesen, zumindest dann Aussetzung der Vollziehung zu gewähren, wenn der Beteiligungserwerb nicht mehr als 50 % der Anteile umfasst, und der Antragsteller ein berechtigtes Interesse geltend macht, beispielsweise weil sonst die Insolvenz droht.
