Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Kein Vorläufigkeitsvermerk zum Soli mehr
- Voraussetzung für Erlass von Säumniszuschlägen
- Gefälschte ELSTER-Mails im Umlauf
- Große Zahl von Immobilienverkäufen nach Fünf-Jahres-Frist
- Der Wachstumsbooster kommt
- Klarstellung zu E-Rechnung von Kleinunternehmern gefordert
- Kindergeldanspruch trotz Vollzeit-Erwerbstätigkeit
- Mitteilung über ergebnislose Außenprüfung nicht anfechtbar
- Erwartetes Steueraufkommen sinkt deutlich
- Betrugsversuche im Namen des Bundeszentralamts für Steuern
Zehnjahresfrist bei Schenkungen
Eine Schenkung, die auf den Tag genau nach 10 Jahren erfolgt, liegt bereits um einen Tag außerhalb der Zehnjahresfrist für Vorerwerbe.
Ein Elternpaar schenkte ihrem Sohn auf den Tag genau nach 10 Jahren eine zweite Immobilie. Das Finanzamt sah die erste Schenkung daher als Vorerwerb innerhalb der Zehnjahresfrist an. Mit ihrer Klage hatten die Eltern dagegen in allen Instanzen Erfolg, wenn auch mit unterschiedlicher Begründung durch die Gerichte. Laut dem Bundesfinanzhof ist die Frist rückwärts zu berechnen, wobei der Tag des letzten Erwerbs mitzählt.